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Unter diesem Motto will der Allgemeine Patientenverband e.V. in Marburg mit seinem Präsidenten Christian Gottfried Zimmermann nach eigenen Angaben seine gesundheitspolitische Zielsetzung, Mißstände im Gesundheitswesen zu beseitigen, realisieren.
Die Aktivitäten des Allgemeinen Patientenverbandes e.V. stoßen jedoch nicht immer auf die volle Gegenliebe von Betroffenen.
So wandte sich bspw. ein enttäuschtes Mitglied von dem Verein ab und stellte seine Beitragszahlungen ein. Daraufhin wurde das abtrünnige Mitglied durch den Präsidenten Christian Gottfried Zimmermann wild beschimpft und beleidigt und schließlich mit einer Klage auf Zahlung der Beiträge bedacht. Das Amtsgericht Dinslaken stellte jedoch fest, daß sich das Mitglied die Beschimpfungen und Beleidigungen nicht bieten lassen mußte und entsprechend seine Mitgliedschaft fristlos kündigen durfte (vgl.AG Dinslaken, Urteil vom 08.07.2004, 31 C 86/04).
Später überzog Herr Zimmermann den Anwalt des ehemaligen Mitgliedes mit wüsten Beschimpfungen und Beleidigungen, die in Strafanzeigen und Anzeigen bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer sowie dem Innenministerium und Rundschreiben an diverse Anwaltskanzleien gipfelten. Wegen der enthaltenen Beleidigungen ist Herr Zimmermann, der seinerzeit auch Vorstandsmitglied des Vereins gegen Mißstände in der Justiz war, in einem Strafprozeß vor dem Amtsgericht Marburg zu einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten ohne Bewährung sowie zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 1.500,00 € an den betroffenen Rechtsanwalt verurteilt worden (AG Marburg, Urteil v. 25.06.2007, 56 Ds-1Js 9804/04). Gegen das Urteil hat Herr Zimmermann Rechtsmittel eingelegt.
Die Marburger Neue Zeitung berichtete mehrfach ausführlich über den Prozeß. Gegen die Berichterstattung setzte sich Herr Zimmermann gerichtlich zur Wehr.
Die Verbraucherzentrale Hamburg e.V. sammelt Erfahrungsberichte von Betroffenen. Für Fragen steht dort Herr Kranich unter patientenschutz@vzhh.de zur Verfügung. Durch Beschluß des LG Köln vom 11.10.2007 (81 O 272/07) in einem Verfahren auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung ist der Verbraucherzentrale Hamburg unter Strafandrohung verboten worden, sich mit einem Text unter der Überschrift „Warnung vor dem Allgemeinen Patientenverband (APV)“ zu äußern.
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