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Rechtsanwalt, Anwalt, mini-job, Arbeitsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Bochum

Neuregelungen bei den mini-jobs zum 01.04.03

In dem zweiten Gesetz für modernere Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurden die Grundlinien für Geringverdiener neu festgelegt. Die Neuregelungen gelten bei den sogenannten „mini-jobs“ ab den 01. April 2003:

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