Böhmer & Lotz RECHTSANWÄLTE

Kanzlei
WER wir sind
WAS wir tun
WO wir sind
Pressearchiv
Ausbildungsplätze

RECHT aktuell
Arbeitsrecht
Beamtenrecht
Mietrecht
Nachbarrecht

Sozialrecht
Steuerrecht
Verbraucherrecht
Verkehrsrecht
Versicherungsrecht
Werkvertragsrecht
Wirtschaftsrecht

Ratgeber
Verkehrsrecht
Erbrecht
Reiserecht

Anwaltsgebühren

Tabellen
Mietmängel
Schmerzensgeld
Reisemängel
Bußgeldkatalog

Kontakt

Formulare

 

 

Impressum

Arbeitsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Rechtsanwalt, Rechtsanwälte, Bochum

Neue Pfändungsfreigrenzen

Mit dem Jahreswechsel tritt das 7. Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen in Kraft. Danach kann bei einer Lohn- oder Gehaltspfändung zukünftig weit weniger gepfändet werden als bisher. So bekommt zum Beispiel ein alleinstehender Schuldner ohne Unterhaltsberechtigte künftig statt bislang 1.209 DM fast die Hälfte mehr, nämlich 1.820 DM ( 930 Euro) ausbezahlt. Für den ersten Unterhaltsberechtigten kommen zu diesem Betrag nochmals 680 DM (350 Euro) hinzu, für jeden weiteren Unterhaltsberechtigten jeweils weitere 380 DM (195 Euro).

Auch der pfändungsfreie Anteil am Weihnachtsgeld verdoppelt sich beinahe: von 540 DM auf 500 Euro. Die Erhöhung spüren Arbeitnehmer allerdings erst zum Weihnachtsfest im Jahr 2002 im Portemonnaie.

Die neuen Pfändungsfreigrenzen gelten automatisch, wenn das Gesetz am 1. Januar in Kraft tritt. Deshalb müssen sie ab diesem Tag vom Arbeitgeber (oder dem Sozialversicherungsträger) beachtet werden. Wer die neuen Pfändungstabellen noch nicht kennt oder an seinen Arbeitgeber weiterreichen möchte, kann diese im Internet unter www.bmj.bund.de/images/10199.pdf (dort Seiten 26 ff) abrufen.

Den Betrieben bleibt für die Umstellung nur wenig Zeit, zumal die Personalbüros zum Jahresbeginn durch die Euro-Umstellung stark belastet sein werden. Betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten ihren Arbeitgeber daher so früh wie möglich über die neuen Pfändungsfreigrenzen informieren.

backnext

[hoch]

[Kanzlei|Anfahrt|RECHT aktuell|Ratgeber|Kontakt]

copyright © 2000-2008 Rechtsanwälte Böhmer & Lotz
created and maintained by lotz-web