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Rechtsanwalt, Bochum, Verkehrsrecht

Schlaglöcher in der Straße - Kein Schadensersatz für Fußgängerin nach einem Sturz

Kommunen haften gegenüber Fußgängern nicht für Schlaglöcher in der Straße. So lautet eine Entscheidung des Oberlandesgericht Hamm im Fall einer Frau, die beim Überqueren einer Straße in ein Schlagloch getreten war, dabei umgeknickt und sich eine Unterschenkelfraktur zugezogen hat. Sie hatte daraufhin die für die Straße verkehrssicherungspflichtige Gemeinde auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt.
Ohne Erfolg, wie nun das OLG Hamm urteilte: Die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde für eine Straße müsse sich an den Anforderungen des Fahrzeugverkehrs ausrichten. Diese seien anders als etwa im Bereich eines Bürgersteigs, der dem Fußgängerverkehr diene. Ein Schlagloch in der Fahrbahn stelle für den Fahrzeugverkehr noch kein gefahrträchtiges Hindernis dar. Etwas anderes gelte auch nicht deshalb, weil die Klägerin die Straße nur deshalb überquert habe, um zu ihrem auf der anderen Straßenseite gelegenen Parkplatz zu gelangen.
Es sei zudem auch nicht Aufgabe der Gemeinde, spezielle Sicherheitsvorkehrungen nur deshalb zu treffen, weil Fußgänger die Straße nach einem Gaststättenbesuch in möglicherweise "abgelenktem Zustand" betreten könnten. Oberlandesgericht Hamm Aktenzeichen: 9 U 208/03

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